Lieferbedingungen

  1. Ein Vertrag bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung in Papierform (Bestellformular). Mündliche oder elektronische Aufträge gelten nicht als rechtsverbindlich.
  2. Der Mindestauftrag für eine Belieferung beträgt 250,00 €. Liegt der Auftragswert darunter,berechnen wir eine Lieferpauschale von 15,00 € für das Standard-Liefergebiet. Bei Abholung durch den Kunden entfällt der Mindestauftragswert.
  3. Für die Wärmebehälter sind Stellflächen und Steckdosen (220V) vom Kunden am Lieferort bereit zu stellen. Wenn keine Steckdosen vorhanden sind, können auch Heizer mit Brennpaste geliefert werden. Dies ist eine offene Flamme. Der Kunde ist selbst für den Brandschutz zuständig. Der Bedarf richtet sich nach dem Auftragsvolumen.
  4. Für die Anlieferung sollte eine möglichst direkte Zufahrt mit PKW gewährleistet sein, sowie eine möglichst kurze Strecke zum Buffetplatz.
  5. Für Beschädigungen an Geräten und Behältern haftet der Kunde.
  6. Die Rückgabe der Geräte und Behälter erfolgt durch den Kunden bis spätestens drei Tage nach Lieferung, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden. Mit der Rückgabe erfolgt auch die Zahlung der gelieferten Ware in bar, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.
  7. Für die vereinbarte Lieferzeit gibt es eine Flexibilität von +/- 30 Minuten, die im Ermessen des Auftragnehmers liegen. Bei Verzögerungen vor der Auslieferung erfolgt eine telefonische Absprache mit dem Kunden.
  8. Bei Verzögerungen im Verlauf der Lieferung durch höhere Gewalt (z.B. Stau, Unfall, Panne, sonstige Behinderung), kann der Kunde keine Wertminderung beanspruchen.
  9. Ist der Auftragnehmer auf Grund höherer Gewalt (z.B. Krankheit, technische Störungen, ausbleibende Warenlieferung) nicht im Stande den Auftrag zu erfüllen, wird der Kunde umgehend informiert. Der Kunde ist von der Zahlungspflicht entbunden. Ein Anspruch auf Ersatz entsteht dadurch nicht.
  10. Änderungen am Auftrag können nur berücksichtigt werden, wenn der Auftragnehmer mindestens drei Werktage vor Liefertermin in Kenntnis gesetzt wurde. Änderungen bedürfen der Bestätigung des Auftragnehmers. Eine Mitteilung per Email ohne Bestätigung ist nicht ausreichend. Zur Vermeidung von Missverständnissen, ist der Kunde angehalten Änderungen telefonisch oder persönlich mitzuteilen.